Leasinglexikon - Abnahmebestätigung

A

Abnahmebestätigung

Mit der unterzeichneten Abnahmebestätigung erklärt der Leasingnehmer, dass das bestellte Leasingobjekt vollständig und in einwandfreiem Zustand geliefert worden ist. Nach Lieferung und Bestätigung der Betriebsfähigkeit des Wirtschaftsgutes beginnt die eigentliche Vertragslaufzeit und der Leasingnehmer beginnt mit der Zahlung der monatlichen Leasingraten.