Leasinglexikon - Leasingfähigkeit

L

Leasingfähigkeit

Die Leasing-Fähigkeit eines Wirtschaftguts besteht, wenn die Kriterien der Wertbeständigkeit und der Drittverwendungsmöglichkeit erfüllt sind. Dies kann sowohl für bewegliche (Mobilien) als auch unbewegliche Güter (Immobilien) zutreffen.