Leasinglexikon - Leasingnehmer

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Leasingnehmer

Leasingnehmer sind entweder natürliche oder juristische Personen. Für die Zahlung eines Entgelts erhält der Leasingnehmer vom Leasinggeber die Nutzungsrechte an einem Leasingobjekt für einen festgelegten Zeitraum.