Leasinglexikon - Restwert

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Restwert

Leasinggeber und Leasingnehmer vereinbaren bei Vertragsabschluss, wie hoch der nicht amortisierte Anteil bei Vertragsende ist. Dieser zum Vertragsende vorhandene Verkehrswert (Restwert) muss zuverlässig geschätzt werden.