
Der Barwert ist der ermittelte, abgezinste Wert zukünftiger Zahlungen. Dies bedeutet beim Leasing die Summe aller Leasingraten, einschließlich des Restwertes mit einberechneter Abzinsung.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (BGN) eines Leasingobjektes oder -gegenstandes ist meist identisch mit der in der amtlichen AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) festgelegten Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes. Generell ist darunter zu verstehen, wie lange ein Gut unabhängig der gesetzlichen Richtvorgaben genutzt wird. Dies kann sich sowohl auf eine betriebliche, als auch auf eine private Nutzung beziehen. Beim Finanzleasing liegt die Leasinglaufzeit aus steuerlichen Gründen zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Ein entscheidender Vorteil des gewerblichen Leasings besteht darin, dass das Leasingobjekt für den Leasingnehmer bilanzneutral ist, da es steuerlich durch den Leasinggeber aktiviert wird. Die aufgewendeten Leasingraten werden nicht bilanziert, sondern fließen lediglich in die Gewinn- und Verlustrechnung mit ein.
Vor Abschluss eines jeden Leasingvertrages wird die sogenannte Bonitätsprüfung - oder auch Kreditprüfung genannt - durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob die Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers für die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages gewährleistet ist. Dies ist zum einen notwendig, um eine mögliche Überschuldung des Leasingnehmers zu vermeiden und dient zum anderen als Sicherheit für den Leasinggeber.