
Einige Leasinggesellschaften fordern zu Beginn eines Leasingvertrages eine Kaution, welche in der Regel ca. 20% bis 30% des Anschaffungswertes des Leasingobjektes beträgt, als Sicherheit. Dies findet insbesondere im Firmenleasing Verwendung.
Beim Kilometervertrag legen Leasingnehmer und Leasinggeber vor Vertragsabschluss eine bestimmte Laufzeit und eine bestimmte jährliche Laufleistung für die Nutzungsüberlassung des Fahrzeugs fest. Zusammen mit dem Restwert bilden diese drei Größen die Grundlage für die Berechnung des Leasingfaktors und somit der monatlichen Leasingrate. Die Verwertung des Fahrzeugs nach Ende der Leasinglaufzeit liegt in der Verantwortung des Leasinggebers. Somit trägt dieser das Restwertrisiko.