Leasinglexikon

Leasinglexikon

Erläuterung der wichtigsten leasingspezifischen Begriffe

Laufleistung (= Fahrleistung)

Die Laufleistung – oder auch Fahrleistung genannt - gibt die im Vertrag festgelegten, jährlich zu fahrenden Kilometer an. Die Laufleistung während der gesamten Laufzeit des Leasingvertrages bezeichnet man als Gesamtfahrleistung.

Leasingerlass

Die vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Leasingerlasse von 1971 und 1975 bilden die steuerrechtliche Grundlage für die Behandlung von Leasingverträgen. Diese Richtlinien regeln die Anerkennung der steuerlichen und wirtschaftlichen Eigentümerschaft eines Wirtschaftsgutes. Nach dem Mobilien-Leasingerlass für Vollamortisationsverträge aus dem Jahr 1971 wurde im Jahr 1975 der Mobilien-Leasingerlass für Teilamortisationsverträge veröffentlicht.

Leasingfähigkeit

Die Leasingfähigkeit eines Wirtschaftsgutes besteht, wenn die Kriterien der Wertbeständigkeit und der Drittverwendungsmöglichkeit erfüllt sind. Dies kann sowohl für bewegliche (Mobilien) als auch unbewegliche Güter (Immobilien) zutreffen.

Leasinggeber

Leasinggesellschaften treten in den Leasingverträgen als Leasinggeber auf. Die meisten Leasinggesellschaften bilden hierbei Tochtergesellschaften von Banken oder Automobilherstellern.

Leasinggesellschaft

Bei Leasinggesellschaften wird in der Regel zwischen herstellerabhängigen und herstellerunabhängigen Gesellschaften unterschieden.

Leasinglaufzeit (=Laufzeit)

Im Kfz-Leasing stellt die Leasinglaufzeit die vertraglich festgelegte Dauer für die Gebrauchsüberlassung des PKW dar.

Leasingnehmer

Leasingnehmer sind entweder natürliche oder juristische Personen. Für die Zahlung eines Entgeltes erhält der Leasingnehmer vom Leasinggeber die Nutzungsrechte an einem Leasingobjekt für einen festgelegten Zeitraum.

Leasingobjekt

Ein Wirtschaftsgut, welches dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen wird, bezeichnet man allgemein als Leasingobjekt.

Leasingrückläufer

Als Leasingrückläufer werden jene Fahrzeuge bezeichnet, die nach Ablauf der Leasinglaufzeit an die Leasinggesellschaft zurückgegeben werden, sofern der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Vertragsende nicht übernehmen möchte. Da das Ziel der Leasinggesellschaften eine schnelle Verwertung der Fahrzeuge ist, sind Leasingrückläufer allgemein als preislich attraktiv bekannt. Zum einen können Leasingrückläufer aus abgelaufenen Einzel-Leasingverträgen stammen, zum anderen aus Flotten-Leasingverträgen, bei denen meist viele identische Fahrzeuge zeitgleich zurückgegeben werden. Durch diese „Überangebot“ sind hier besonders attraktive Schnäppchen für potentielle Käufer möglich Die Sixt Leasing vertreibt ihre Rückläufer zum Teil über das Sixt Autoland in Garching bei München.

Leasingvertrag

Der Leasingvertrag basiert auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasinggesellschaft bzw. den Rahmenverträgen mit dem Kunden und regelt somit sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragspartner.

Kontakt
Haben Sie Fragen zu unserem Flottenkundenleasing?
Wir beraten Sie gerne persönlich unter:
089 / 558 92 613  
Montag - Freitag: 8:00 - 18:00 Uhr