Leasinglexikon

Leasinglexikon

Erläuterung der wichtigsten leasingspezifischen Begriffe

Restwert

Leasinggeber und Leasingnehmer vereinbaren bei Vertragsabschluss, wie hoch der nicht amortisierte Anteil bei Vertragsende ist. Dieser zum Vertragsende vorhandene Verkehrswert (Restwert) muss zuverlässig geschätzt werden.

Restwertvertrag

Bei Restwertverträgen, d.h. Leasingverträgen mit Andienungsrecht, trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko. Das heißt, dass er nach Vertragsende verpflichtet ist, dem Leasinggeber das Leasingobjekt abzukaufen. Den Leasinggesellschaften steht es jedoch frei, von ihrem Andienungsrecht Gebrauch zu machen oder das Leasingobjekt anderweitig zu veräußern. Diese Form des Leasings ist jedoch mittlerweile von sog. Kilometerverträgen verdrängt worden, bei denen ausschließlich der Leasinggeber das Restwertrisiko trägt.

Rückgabe

Bei der Rückgabe des Leasingwagens (Leasingrückläufer) an den Leasinggeber ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, dass sich das Fahrzeug in einem adäquaten Zustand befindet. Weist das Fahrzeug überdurchschnittlichen Verschleiß oder sonstige Schäden auf, muss laut Vertrag der Leasingnehmer dafür aufkommen. Aufgrund dieser Problematik bietet Sixt Leasing mit FAirbag® einen fairen und absolut transparenten Rückgabeprozess für seine Kunden. Zusätzlich wurde das Produkt Sixt FAirbagPlus entwickelt, welches durch Zahlung einer monatlichen Gebühr allen Rückgabeschäden bis zu einem bestimmten Betrag vorbeugt.

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