
Ein Leasingvertrag ist ein atypischer Mietvertrag. Das vom Leasingnehmer zu zahlende Entgelt stellt die Gegenleistung für die Überlassung des Gebrauchs des Leasinggegenstandes dar. Die Finanzierungsfunktion tritt neben die Hauptpflicht der Gebrauchsüberlassung und macht die Atypik des Mietvertrages aus.
Anders als beim Barkauf oder dem Ratenkredit bleibt das Leasingobjekt Eigentum des Leasinggebers.
Der Begriff Leasing stammt aus dem Englischen und bedeutet "Miete", jedoch gibt es in der Realität einige Unterschiede zwischen der klassischen Miete und dem Leasing. Im Gegensatz zur Miete liegt die Investitionsentscheidung bei Ihnen als Leasingnehmer, d.h. Sie entscheiden frei über Hersteller, Modell und Ausstattung des Fahrzeugs. Neben der gemeinsamen Eigenschaft der Gebrauchsüberlassung auf Zeit, besteht ein weiterer wesentlicher Unterschied beispielsweise darin, dass beim Leasing die Nebenkosten, die Instandhaltung und Versicherung des Leasingobjekts vom Leasingnehmer getragen werden. So können Sie selbst für die erforderliche Wartung Ihrer Leasingfahrzeuge Sorge tragen und Ihr Versicherungsunternehmen selbst bestimmen.
Genauso gut haben Sie aber auch die Möglichkeit, diese Aufgaben gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr an Sixt Leasing zu übergeben. Dadurch werden auch die Nebenkosten planbar und absolut transparent für Sie als Kunden. Zur Berechnung der monatlichen Leasingrate, welche das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs darstellt, wird der sogenannte Finanzleasingfaktor benötigt. Dieser Faktor berechnet sich anhand mehrerer Einflussgrößen wie bspw. dem Fahrzeuglistenpreis, den gewährten Nachlässen bzw. Rabatten, dem Jahreszins, dem Restwert des Fahrzeugs und der Vertragslaufzeit. Sind Sie noch unsicher, ob Leasing eine geeignete Alternative zum Fahrzeugkauf ist?
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